Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfung der Haus-Gasinstallationen

Die wichtigsten Punkte für Verbraucher als „goldene Regeln für Ihren Erdgasanschluss“ benannt:

    • Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen.
    • Sollte eines Ihrer Gasgeräte oder eine Gasleitung einen Schaden aufweisen, überlassen sie die Reparatur unbedingt einem Fachbetrieb..
    • Machen Sie persönlich den Jahres-Check an Gasgeräten und Gasleitungen

Es sind also drei unterschiedliche Teile:

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) gibt auf seiner Informationsseite für Verbraucher  Informationen zu den Haus-Gasinstallationen die folgenden Zitate sind daraus entnommen:

https://www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen/der-jahres-check-im-haus/

    • Der Jahrescheck, der jeder anhand eines Faltblattes, selber macht.
      Sicherheit in Ihren Händen: Ihre Liste für den Jahres-Check
      • Absperreinrichtungen, z.B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich?

      • Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?

      • Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von „Anhängseln“?

      • Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?

      • Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?

      • Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?

      • Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?

      • Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?

      • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?

      • Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

       

    • Der Gasleitungscheck/ Hausschau einmal im Jahr: hier werden die sichtbaren Gasleitungen mit dem Prüfgerät abgegangen. Dieser kann auch von uns im Zuge mit der Wartung gemacht werden.
    • alle 12 Jahre eine sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungsanlage erfolgen. Diese Überprüfung darf nur von einer Fachfirma (Vertragsinstallationsunternehmen) durchgeführt werden. Wir haben diese Zulassung und bieten Ihnen gerne diese Überprüfung an. Bei dieser Überprüfung wird die Gasleitungsanlage auf mögliche Undichtheiten (Gasaustritt) und weitere Schäden überprüft.

Die Gasdichtheitsprüfung, die alle 12 Jahre gemacht werden sollte wird von uns in zwei Teilen gemacht:

Verlustmengenmessung bei Hauptleitungen pro Steigleitung mit Protokoll.

Für Gebäude mit bis zu 5 Etagen (incl. Keller)  kostet 94,83 zzgl. Mehrwertsteuer sind das 112,85 Euro.  Jeweils zuzüglich der benötigen Arbeitszeit und des Materials.

Da benötigen wir aber trotzdem Zugang zu allen Wohnungen, da wir da ja die Gaszähler abstellen müssen um die Dichtigkeit der Steigleitung überhaupt prüfen zu können. (versteht sich ja eigentlich von selbst)

Das geht dann vom Hauszähler die Steigleitung hoch und dabei müssen die Gaszähler in den Wohnungen abgesperrt werden.  Im Zweiten Schritt dann die Gebrauchsfähigkeit in den einzelnen Wohnungen von den Gaszählern dort bis zu den Entnahmestellen.

Selbstverständlich bei funkionierenden Absperrhähnen.

Bei den Wohnungen machen wir auch eine Gebrauchsfähigkeits / Dichtheitsprüfung pro Wohnung mit

Protokoll. Ab dem Gaszähler kostet 87,50 zzgl. Mehrwertsteuer sind das 104,13 Euro (Stand 2020/05)

Dabei eventuell festgestellte Mängel müssen dann repariert werden und werden auch separat in Rechnung gestellt.